Im Zeilen- oder Wortpreis ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung der Leistungen erforderlich ist, sowie alle Kosten, die bei der Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtung des Auftragnehmers entstehen.
Die Vergütung ist innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Im Falle der Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins haftet der Auftragnehmer nur für Schäden und Nachteile des Auftraggebers, wenn die Fristübertretung durch den Auftragnehmer zu vertreten
ist.
Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer nicht alle zur Erfüllung der Leistung notwendigen Informationen, Hilfsmittel, Angaben, insbesondere technischer Art, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn
zur Verfügung gestellt hat oder der Auftraggeber nach ursprünglicher Auftragserteilung den Auftrag ändert, ergänzt oder auf andere Weise verzögert.
Der Auftragnehmer kann ebenfalls nicht haftbar gemacht werden bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt.
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt.
Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in
den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
Fehler, die aufgrund mangelnder Information durch den Auftragnehmer geschehen, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
Der Übersetzer haftet für die sprachlich richtige Übertragung.
Bei Texten mit technisch relevantem Inhalt ist der Auftraggeber verpflichtet, die Übersetzung auf technische Verwertbarkeit selbst zu prüfen.
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert beschränkt.
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung von eventuell in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mängel an seiner Übersetzung ohne Berechnung eines weiteren Honorars nachzubessern, wenn dies der Auftraggeber schriftlich fordert.
Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien ist Augsburg.